Die Herkunft der Inhaltsstoffe: Das Fleisch
Definition gemäß Verordnung Artikel 10 (EG), 1069/2009 |
|
Art. 10 Absatz a)“[…] Teile von geschlachteten Tieren, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften genusstauglich, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht dafür bestimmt sind […]“ | Art. 10 Absatz b) i und folgende“[…] Teile von geschlachteten Tieren, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften als genussuntauglich zurückgewiesen wurden […]" |
Gemäß der Definition des Artikel 10, Absatz a) werden aus Produkten dieser Kategorie Heimtierfuttermittel hergestellt, deren Zutaten ursprünglich genusstauglich waren. |
Gemäß der Definition des Artikel 10, Absatz b) i und folgende werden aus Produkten dieser Kategorie Heimtierfuttermittel hergestellt, deren Zutaten als genussuntauglich zurückgewiesen wurden. |
Der Einfachheit halber nennen wir diese HFC |
Der Einfachheit halber nennen wir diese PFC |
- Inhaltsstoffe, die ursprünglich aus der menschlichen Nahrungskette stammen (HFC)
- Inhaltsstoffe, die ursprünglich als genussuntauglich für den menschlichen Verzehr eingestuft wurden, die jedoch für Heimtiernahrung benutzt werden können (PCF). Innerhalb dieser zweiten Kategorie (der Heimtierfutterkette, Pet Food Chain in englisch) gibt es verschiedene Qualitätsgrade, die vom Gesetz vollständig beschrieben werden und hier mit einem Klick eingesehen werden können.