Definition gemäß Verordnung Artikel 10 (EG), 1069/2009 |
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Art. 10 Absatz a)“[…] Teile von geschlachteten Tieren, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften genusstauglich, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht dafür bestimmt sind […]“ | Art. 10 Absatz b) i und folgende“[…] Teile von geschlachteten Tieren, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften als genussuntauglich zurückgewiesen wurden […]" |
Gemäß der Definition des Artikel 10, Absatz a) werden aus Produkten dieser Kategorie Heimtierfuttermittel hergestellt, deren Zutaten ursprünglich genusstauglich waren. |
Gemäß der Definition des Artikel 10, Absatz b) i und folgende werden aus Produkten dieser Kategorie Heimtierfuttermittel hergestellt, deren Zutaten als genussuntauglich zurückgewiesen wurden. |
Der Einfachheit halber nennen wir diese HFC |
Der Einfachheit halber nennen wir diese PFC |